Teilnahmebedingungen für den Triathlon Eiserne Reblaus 2019

Für den Fall meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluß der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Anrainergemeinden oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten.

Mit der Nennung anerkennt der Teilnehmer die Ausschreibungskriterien und die Verkehrs– und Verhaltensregeln nach der StVO voll inhaltlich.

Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr.

Ich erkläre, daß ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin.

Ich bin damit einverstanden, daß die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir im Zusammenhang mit meiner Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen - Filme, Videocassetten etc. - ohne Vergütungsansprüche meinerseits genutzt werden dürfen.
Ich erkläre mich einverstanden, dass meine Daten zu Werbezwecken in Rahmen der Eisernen Reblaus genutzt werden können.

Datenverarbeitung im Rahmen des Triathlons Eiserne Reblaus:
Zum Zwecke der Zeitnehmung/-erfassung werden folgende personenbezogene Daten der angemeldeten Teilnehmer an das Unternehmen, welches die Zeitnehmung durchführt, weitergegeben: Vorname, Nachname, Jahrgang, Geschlecht

Ich anerkenne, daß sich der Veranstalter das Recht vorbehält, mich bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. (Hinweis lt. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gelesen)

Weitere wichtige Infos:

  1. Der Triathlon „Eiserne Reblaus“ ist kein Radrennen sondern eine Rad-Touristikveranstaltung.
  2. Die Straße ist nicht gesperrt, es gilt die StVO.
  3. Den Anordnungen der Exekutive, der Feuerwehr und der Ordner ist Folge zu leisten.
  4. Das Tragen eines Radhelmes ist Pflicht!
  5. Es dürfen beim Laufen und Radfahren keine Kopfhörer/-stecker getragen werden!
  6. Für allfällige Beschädigung haftet der Teilnehmer.
  7. Die überwiesene Nenngebühr wird nicht mehr retourniert - auch nicht im Falle, dass du nicht an der Veranstaltung teilnehmen kannst.
  8. Der Teilnehmer, der eine Staffel anmeldet, ist dafür verantwortlich, dass die beiden Mitstreiter die Teilnahmebedingungen anerkennen und beachten.

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